Sie sind Hier: Start > AGB

AGB

1. ALLGEMEINES
(1) In Angeboten oder Aufträgen nicht ausdrücklich festgelegte Eigenschaften von Produkten gelten als nicht relevant und berechtigen nicht zur Reklamation.
(2) Die Druckerei ist berechtigt, sich bezüglich dieser Eigenschaften an das derzeit Übliche oder für den Verwendungszweck des Produktes sinnvoll Erscheinende und Ausreichende zu halten.

2. PREISANGEBOTE
(1) Preisangebote sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen.
(2) Erhöhungen maßgeblicher Materialpreise, Lohnkosten oder relevanter öffentlicher Tarife und Gebühren zwischen Anbot bzw. Auftragserteilung und Lieferung berechtigen die Druckerei zur Korrektur des Preises.

3. AUFTRAGSANNAHME
(1) Auch nach der Abgabe von Angeboten ist die Druckerei nicht verpflichtet, die entsprechenden Aufträge anzunehmen, insbesondere, wenn der Auftrag nur für einen Teil des Angebotes erteilt wird, der Auftrag vom Anbot und/oder den beim Anbot zu erwarteten Spezifikationen abweicht oder bedenkliche oder sonstwie hinderliche Umstände hervorkommen.
(2) Treten Umstände ein, die zur Annahme Anlaß geben, daß die zufriedenstellende Ausführung des Auftrags oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Geschäfts nicht möglich sein wird, ist die Druckerei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu einem Schadenersatz, Pönale oder dergleichen verpflichtet zu sein.
(3) Wenn diese Umstände im Bereich des Auftraggebers liegen, ist die Druckerei berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt aufgewendete Arbeitszeiten, Materialien und sonstige Kosten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.

4. LIEFERZEIT
(1) Die Lieferzeit beginnt mit dem Tag, an dem der Auftrag erteilt, sämtliche bedungene Zahlungen (z.B. Anzahlung, Restzahlung zu früheren Aufträgen) sowie alle erforderlichen Unterlagen (z.B. für Texte und Abbildungen) vollständig und einwandfrei in der Druckerei eingelangt sind, und endet mit dem Tag, an dem die Ware dem Auftraggeber abholbereit gemeldet wird.
(2) Unterbrechungen des Arbeitsfortschritts, die nicht im Einflußbereich der Druckerei liegen (z.B. verspätete Rücksendung von Korrekturabzügen oder Andrucken, Höhere Gewalt, auch im Bereich der Vor- und Zulieferer) unterbrechen die Lieferzeit.
(3) Auch zugesagte Fixtermine werden durch solche Ereignisse außer Kraft gesetzt.
(4) Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden (auch Änderungen der Auflage/Menge) heben alle vereinbarten Fristen und Termine auf.
(5) Bei Lieferverzug hat der Auftraggeber eine der Art und dem Umfang des Auftrages angemessene Nachfrist zu stellen.
(6) Entgangener Gewinn oder Schadenersatz, welcher Art auch immer, kann von der Druckerei nicht eingefordert werden.

5. LIEFERUNGEN
(1) Lieferungen erfolgen ab Betrieb auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.
(2) Gleichheit von Muster, Andruck und Auflagendruck wird nicht garantiert.
(3) Geringe Abweichungen in Farbe, Qualität und Format berechtigen nicht zur Mängelrüge.
(4) Mehr- oder Minderlieferungen bis 10 % sind zulässig und werden anteilig zum vereinbarten Fortdruck-Preis verrechnet.

6. ANNAHMEVERZUG
(1) Auch wenn der Auftraggeber die vertragsgemäß übersandte oder zur Abholung bereitgestellte Ware nicht annimmt, oder die Lieferung aus Gründen, die die Druckerei nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, gilt die Lieferung als erfolgt.
(2) Damit geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Auftraggeber über und die Ware kann auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers z.B. bei einem Spediteur eingelagert werden.

7. BEANSTANDUNGEN
(1) Bei der Übernahme sichtbare Mängel sind bei der Übernahme zu rügen.
(2) Die spätere Rüge offen sichtbarer Mängel ist nicht zulässig.
(3) Geringe Farb- und Qualitätsabweichungen von Mustern, Andrucken und der gedruckten Auflage sind unvermeidbar und bilden keinen Grund für Mängelrügen.
(4) Für Druck- oder Ausführungsmängel, die der Auftraggeber in von ihm als druckreif bezeichneten Abzügen, Mustern oder Entwürfen übersehen hat, ist die Druckerei nicht haftbar.
(5) Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig und müssen schriftlich erfolgen.
(6) Die gesamte beanstandete Ware ist aufzubewahren und auf Verlangen an die Druckerei zurückzuliefern.
(7) Nicht vereinbarte Rücksendungen werden nicht angenommen.
(8) Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen.
(9) Die Druckerei hat das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach eigenem Ermessen.
(10) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ihm übermittelte Muster unverzüglich verbindlich zu beurteilen und Fragen unverzüglich verbindlich zu beantworten.
(11) Der Auftraggeber verzichtet darauf, bei wesentlichen Mängeln vom Vertrag zurückzutreten oder Minderung des Entgelts zu fordern.
(12) Forderung von Schadenersatz, entgangenem Gewinn oder dergleichen ist ausgeschlossen.
(13) Bei versteckten Mängeln muss die Mängelrüge innerhalb eines Monats nach Lieferung erfolgen, widrigenfalls diese Mängel auch auf andere Weise nicht geltend gemacht werden können.
(14) Bei zugekauftem Material gelten die Toleranzen der Lieferbedingungen der Lieferanten.

8. EIGENTUMSRECHT
(1) Alle für die Produktion des im Vertrag (Auftrag) bezeichneten Endprodukts hergestellten Hilfsmittel, Werkzeuge und dergleichen bleiben das unveräußerliche Eigentum der Druckerei, auch wenn der Auftraggeber für diese Arbeiten Wertersatz geleistet hat.
(2) Die Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum der Druckerei und darf vor Bezahlung nicht verkauft, verpfändet oder sonstwie weitergegeben werden.
(3) Im Falle von Pfändungen oder anderen Inanspruchnahmen ist die Druckerei unverzüglich zu verständigen und schadlos zu halten.

9. SONDERKOSTEN
(1) Entwurfs- und Andruckkosten werden grundsätzlich gesondert in Rechnung gestellt, soferne sie nicht ausdrücklich im Anbot angeführt sind.
(2) Gleiches gilt für alle über den üblichen Rahmen hinausgehenden Sonderwünsche und nachträgliche Änderungen.
(3) Die Preise gelten unter der Voraussetzung einwandfreier Unterlagen (maschingeschriebenes Manuskript ohne Einfügungen und Korrekturen, reprofähige Vorlagen für Abbildungen, etc.).
(4) Der infolge nicht ausreichender oder nicht einwandfreier Unterlagen erforderliche Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.

10. VERPACKUNG
(1) Im Preis ist nur die einfache Umhüllung der Ware enthalten.
(2) Für Versand mit Boten oder Post erforderliche festere Verpackung wird gesondert berechnet.

11. SATZ- und DRUCKFEHLER
(1) Grundsätzlich ist der Text des Manuskripts maßgeblich.
(2) Es steht der Druckerei aber frei, Texte in deutscher Sprache nach dem Duden zu korrigieren.
(3) Vom Auftraggeber telefonisch oder mündlich angeordnete Änderungen werden von der Druckerei ohne Haftung für die Richtigkeit durchgeführt.
(4) Alle vom Auftraggeber angeordneten Änderungen werden erst verbindlich, wenn die Druckerei dem Auftraggeber die Änderung in einem Korrekturabzug (oder als Bilddatei, pdf, jpg, o.ä) übermittelt hat und dieser vom Auftraggeber freigegeben worden ist.
(5) Ggf. ist der Auftraggeber verpflichtet, ausstehende Korrekturabzüge ausdrücklich einzufordern bzw. zu urgieren.

12. ZAHLUNG
(1) Rechnungen sind bei Übernahme der Ware ohne Abzug in bar zu bezahlen.
(2) Wenn andere Zahlungsarten vereinbart werden, trägt der Auftraggeber sämtliche damit verbundenen Kosten.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 12 % p.a. (bzw. dem nach einschlägigen Rechtsvorschriften höchsten zulässigen Prozentsatz) sowie alle mit Mahnung und Eintreibung ausständiger Beträge verbundenen Kosten, alles zuzüglich MWSt, in Rechnung gestellt.
(4) Die (natürliche) Person des Bestellers haftet zur ungeteilten Hand mit der allfälligen juristischen Person, für die er bei der Bestellung tätig ist, für die restlose Bezahlung der Rechnung.

13. LAGERUNG
(1) Die Druckerei ist nicht verpflichtet, Unterlagen oder Hilfsmittel nach Abschluss der Arbeit aufzubewahren.

14. URHEBER-, VERVIELFÄLTIGUNGSRECHT
(1) Der Auftraggeber erklärt ausdrücklich, im Besitz aller erforderlichen Urheber- und Vervielfältigungsrechte zu sein und die Druckerei gegenüber allen Ansprüchen Dritter aus Verletzung dieser und anderer, gewerblicher, Leistungs-, oder Persönlichkeitsschutzrechte schadlos zu halten.

15. NAMEN- oder MARKENAUFDRUCK
(1) Die Druckerei ist berechtigt, Ihren Firmennamen, Markenbezeichnung oder dergleichen auch ohne spezielle Bewilligung des Auftraggebers auf die ausgeführten Drucksorten aufzudrucken.

16. ABWEICHUNGEN
(1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen erlangen erst nach schriftlicher Vereinbarung Gültigkeit.
(2) Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen beeinträchtigt nicht die Gültigkeit der anderen Bestimmungen.